Leon Eckert, Bundestagsabgeordneter der Grünen und dritter Bürgermeister der Gemeinde Eching, forderte Ende letzten Jahres den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann auf, die Staatsstraße St2350, für den LKW-Verkehr zu sperren. Die Straße durchzieht die Ortsteile Dietersheim und Mintraching. Hier sorgt sie für erhebliche Lärmbelastung und gefährdet Fuß- und Rad-Verkehrsteilnehmende durch Ausweichverkehr von A92 und A9. Nun erhielt er eine ablehnende Antwort des Ministers und sagt dazu:
„Die bayerische Staatsregierung lässt den Echinger Ortsteil Dietersheim und den Neufahrner Ortsteil Mintraching beim Thema Verkehrsbelastung zwei Mal im Regen stehen. Zunächst lehnt der bayerische CSU-Innenminister Joachim Herrmann meinen Vorschlag zur Beruhigung der Ortsdurchfahrten ab. Er verweist dann in seiner Antwort an mich auf die existierende Straßenverkehrsgesetzgebung, deren Reform er im Herbs Im Bundesrat mit verhindert hatte. Unser Fall hier im Echinger Ortsteil Dietersheim ist leider ein Paradebeispiel für diese Fehlentscheidung der bayerischen CSU-geführten Staatsregierung. Sie geht zu Lasten der Kommunen. Bürgermeistern und Gemeinderäten wird die Möglichkeit genommen, selbst Verkehrspolitik für das eigene Gemeindegebiet zu machen. Diese Politik der CSU gegen den ländlichen Raum und die kommunale Selbstverwaltung mindert die Lebensqualität der Menschen in Dietersheim und Mintraching.
Ich werde mich im Interesse der Bürgerinnen und Bürger nicht von meinem Anliegen abbringen lassen und weiter auf verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Ortsdurchfahrt drängen. Dazu werde ich alle weiteren rechtlichen Möglichkeiten prüfen und an der entsprechenden Stelle vorbringen.“
Hintergrund:
Der Bundestag hat für das Straßenverkehrsgesetz im vergangenen Herbst eine Neufassung beschlossen. Das Ziel der Novelle war auch, die Handlungsfähigkeit und Eigenverwaltung der Kommunen zu stärken. Außerdem sollte es nach der Novelle möglich sein, Verkehrsberuhigungen auch aufgrund von Aspekten des Gesundheits- oder Klimaschutz zu erlassen. Diese Möglichkeiten wurden den bayerischen Kommunen auch durch die bayerische Staatsregierung genommen. Denn die stimmte im Bundesrat gegen das Gesetz, dem der Bundesrat schließlich die Zustimmung verweigerte.